Geltende Regeln für Saisonplätze
- Die Saisonmiete gilt für einen Haushalt inkl. im Haushalt lebender Kinder unter 18 Jahren sowie Hund und ein Auto. Ein zusätzlicher Haushalt kann bei Bedarf hinzugebucht werden.
- Übernachtungsgäste zahlen die reguläre Übernachtungsgebühr. Tagesgäste müssen bei Ankunft an der Rezeption angemeldet werden und den Parkplatz des Campingplatzes nutzen.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, die geltenden Vorschriften der Brandschutzbehörden einzuhalten, u. a. 3 Meter Abstand zu anderen Wohnwagen usw.
- Entfernt der Mieter seinen Wohnwagen während der Mietzeit, behält sich der Vermieter das Recht vor, über den Platz zu verfügen. Der Vermieter wird nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Platz bei der Rückkehr des Mieters wieder zur Verfügung steht, sofern der Vermieter darüber informiert wurde.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Platz ordentlich und sauber gehalten wird. Es darf nicht gegraben, keine Blumen gepflanzt, kein Fahnenmast o. Ä. aufgestellt und kein Windschutz von dauerhaftem Charakter errichtet werden. Es ist erlaubt, ein kleines Aufbewahrungszelt aufzustellen.
- Die aufgestellten Container dürfen nur für normalen Müll genutzt werden. Anderer Abfall (alte Stühle, Teppiche, Zelte o. Ä.) ist eigenständig zu entsorgen.
- Der Platz muss zum Ende der Saison geräumt sein. Der Vermieter haftet nicht für zurückgelassene Gegenstände wie Zelte o. Ä.
- Das Heckenschneiden an der eigenen Grundstücksgrenze obliegt dem Mieter, der ebenfalls für das Rasenmähen sorgt. Die Oberseite der Hecke wird vom Personal des Platzes geschnitten. Es wird darum gebeten, das Heckenschneiden nach Möglichkeit vor dem Johannisfest (Sankt Hans) durchzuführen.
- Bei der Miete eines Saisonplatzes ist der Mieter herzlich willkommen, den Platz so viel zu nutzen, wie er möchte.
Vinteropbewahrung
Der Wohnwagen muss auf die Stellplätze zur Vinteropbewahrung umgesetzt und so abgestellt werden, dass er nicht zum Aufenthalt genutzt werden kann.
